Deutscher Bundestag
Frau Präsidentin
Prof. Dr. Rita Süssmuth, MdB
Bundeshaus

5300 Bonn 1

Fax: 0228/16-7878

§ 218 StGB, morgige Debatte des Deutschen Bundestags

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

ich bitte den Deutschen Bundestag, den sogenannten Gruppenantrag zur Novellierung des § 218 StGB im Hinblick auf die offensichtliche Verfassungswidrigkeit der in ihm angestrebten "Fristenlösung" abzulehnen.

Ich bitte ihn insbesondere, die Bundesrepublik Deutschland nicht mit der Annahme dieses Antrags unter den sittlichen Stand des verflossenen Nazi-Staates zu erniedrigen.

Dessen Verantwortliche hatten immerhin den traurigen Mut, ihre Morde unter der gültigen Androhung der Todesstrafe nach dem Reichsstrafgesetzbuch zu verüben. Und sie verübten sie gegen Menschen, für die sehr wohl Rächer vorauszusehen waren, zumal in einem Krieg, über dessen Ausgang sie wohl andere, aber nicht sich selbst täuschen konnten.

Der Deutsche Bundestag schickt sich dagegen an, das Lebensrecht von Menschen – und zwar der denkbar wehrlosesten – in die Verfügung Dritter zu stellen und deren allfällige Tötung für "rechtmäßig" zu erklären.

Ich bitte auch, die Weiterungen zu erkennen, die unweigerlich aus einer solchen Entscheidung des Deutschen Bundestags erwachsen werden: allgemeine Abnahme der Tötungshemmung und wachsende Staats- und Gesetzesverachtung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christoph Heger

K. Herrn F. H. Krey, MdB


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